ABN Messkonzepte im Wohnbau
Varianten in der Zählerplatztechnik – von der Volleinspeisung bis zum Mieterstrom-Modell.
Die hier aufgeführten Messkonzepte sind nur ein Ausschnitt aus den möglichen Messkonzepten der Verteilnetzbetreiber. Nicht jeder Verteilnetzbetreiber erlaubt jedes Messkonzept.
Bevor ein Messkonzept umgesetzt wird, muss geprüft werden, ob der Verteilnetzbetreiber es freigegeben hat.
Volleinspeisung Erzeugungsanlage

Die Volleinspeisung wird benötigt, um die Energie einer Erzeugungsanlage direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen. Anlagen unter 30 kW lassen sich mit einem normalen Zählerfeld und einem Zweirichtungszähler erfassen.
Bei Erzeugungsanlagen über 30 kW werden für die Energieerfassung sowohl eine halbindirekte Messung (Wandler) als auch ein Netz- und Anlagenschutz benötigt.

Überschusseinspeisung mit Erzeugungszähler

In Gebäuden mit einer EEG- oder KWKG-Anlage ist zur Feststellung der vergütungsfähigen Eigenversorgungsmenge eine kaskadierende Messung notwendig. Nach Zähler 1, der Bezug und Einspeisung erfasst, werden die Unterverteilung und Zähler 2 angeschlossen.
Die Felder sind für 22 kW und 30 kW Bezugs- bzw. Erzeugungsleistung erhältlich – ebenso in Steckzähler-Technik (BKE) und 3-Punkt-Befestigung.

Überschusseinspeisung ohne Erzeugungszähler

Die selbst erzeugte Energie wird im Gebäude verbraucht, nur der Überschuss wird eingespeist. Das Konzept kommt zum Einsatz, wenn kein Speicher und keine steuerbare Verbrauchseinrichtung am Zählerplatz angeschlossen ist; der Zähler muss ein Zweirichtungszähler sein.
Umsetzbar mit einem Einfamilienhaus-Komplettzählerschrank – auch als Allgemeinstrom-Zählerplatz im Mehrfamilienhaus geeignet.

Kaskadenschaltung mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung

Das Kaskadenmesskonzept wird künftig das relevante Messkonzept für Renovierung und Neubau im Einfamilienhaus sein: Mindestens zwei Zähler in Reihe. Z1 erfasst den gesamten Energiebedarf und die Einspeisung, daran hängen der steuerbare Verbraucher nach §14a EnWG sowie Zähler Z2 für den Haushaltsverbrauch.
Zur Kostenermittlung wird Z2 von Z1 abgezogen – daraus ergeben sich die Verbräuche in den unterschiedlichen Tarifen. Ein Zähler Z3 wird nach aktuellen Vorgaben nicht mehr benötigt.
Mieterstrom mit einem Sammelschienen-System

Basis für die Nutzung der PV-Energie im Mehrfamilienhaus: Ein zentrales Sammelschienen-System verbindet Teilnehmer und Nichtteilnehmer am Mieterstrommodell und wird über Zähler Z1 – eine halbindirekte Messung (Wandleranlage) – mit dem öffentlichen Netz verbunden.
Zähler Z2 erfasst die erzeugte PV-Energie und ist für den Mieterstromzuschlag notwendig. Ab 30 kW können ein zentraler Netz- und Anlagenschutz sowie eine halbindirekte Messung für Z2 erforderlich sein.

Mieterstrom mit zwei Sammelschienen-Systemen

Mieterstromteilnehmer und Marktkunden werden getrennt angeschlossen. Für Zähler Z1 wird eine halbindirekte Messung benötigt; das zweite Sammelschienen-System wird direkt unterhalb des Zählerschranks im passenden Gehäusesystem montiert und nimmt neben den Mieterstromkunden auch Zähler Z2 der PV-Anlage auf.
Vorteil: klare Energiemengenabgrenzung ohne Verrechnung der Zähler. Dafür sind Ein- und Ausstieg der Kunden sowie der Gesamtaufbau aufwendiger.
Mieterstrom in Gebäuden mit zwei Wohneinheiten

Auch für Zweifamilienhäuser bzw. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung interessant: Das Konzept arbeitet mit einer Kaskadenschaltung von Zählern. Für den Mieterstromzuschlag ist Zähler Z4 vorzusehen.
Z1 erfasst die gesamte verbrauchte Energie; abzüglich Z2 ergeben sich die Netzbezugskosten des Mieters. Für die korrekte Abrechnung wird zusätzlich die gemessene Rückspeisung von Z2 berücksichtigt. Der Aufbau ist mit einem Standardzählerfeld und zwei Feldern für Überschusseinspeisung einfach umsetzbar.
Beratung zum passenden Messkonzept
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Messkonzepts und der zugehörigen ABN Zählerplatztechnik – abgestimmt auf die TAB Ihres Verteilnetzbetreibers.
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